Digitale Barrierefreiheit
1. Rahmenbedingungen
Auf Grundlage der Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen bzw. § 10 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) und § 11 HmbGGbM sind alle öffentliche Einrichtungen gehalten, ab 23. September 2020
- alle Webauftritte und
- Dateiformate für Büroanwendungen, z.B. PDF-, Word- oder Excel-Dokumente, die für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind,
barrierefrei zu gestalten.
- Außerdem wird es verpflichtend sein, für alle Webauftritte eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen, in der genannt werden muss, welche Teile des Inhalts nicht barrierefrei zugänglich sind, warum dies so ist und ob Alternativen zur Verfügung stehen.
- Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen.
Für die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit der Blogs sind Blog-Verantwortliche zuständig.
Weitere Informationen dazu: https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/recht/barrierefreiheit/eu-richtlinie-2016-2102.html
2. Die Rolle der Abteilung 2
Abt. 2 sorgt für eine globale Barrierefreiheitserklärung nach § 11 HmbGGbM sowie Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache nach § 1 Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO).
Seit Ende 2019 hat Abt. 2, Ref. 22 eine Stelle, die der digitalen Barrierefreiheit gewidmet ist. Diese dient als Anlaufstelle für Fragen bezüglich der digitalen Barrierefreiheit (BITV, Leichte Sprache, barrierefreie Dokumente) und kann bspw. Dienstleister vermitteln.
Abt. 2 berät bei der Überführung von Formularen in ein Webformular oder ggf. einen Online-Workflow.
3. Was müssen Sie machen?
- Blogs: Inhalte
Alle Personen, die Inhalte in die Webseiten einstellen, müssen darauf achten, dass dies HTML-konform geschieht (bspw. Überschriften und Listen richtig ausgezeichnet sind) und dass Bilder entsprechende Alternativtexte haben, die Sehbehinderten die Informationen über die wesentlichen Bildinhalte vermitteln. - Word-, Excel- und PDF-Dokumente, die für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, sollten barrierefrei bzw. barrierearm angeboten werden. Hinweis: HTML ist sehr viel einfacher barrierefrei aufzusetzen als Dokumente in Word, Excel oder PDF, daher sollten Sie überlegen, welche Dokumente und Formulare in HTML angeboten werden können und ansonsten Ihre Formulare und anderen Dokumente eins nach dem anderen barrierefrei aufsetzen.
- Blogs benötigen:
- eigene BITV-Tests. Das Verzeichnis der BITV-Prüfschritte finden Sie unter: https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html Es besteht die Möglichkeit, dass Sie es selbst testen und entsprechende Probleme (vor allem mit der Tab-Navigation) abstellen oder Sie beauftragen einen Test, dann erhalten Sie auf jeden Fall ein fundiertes Feedback und auch Tipps, wie Sie es umsetzen können. Die Umsetzbarkeit sollte vor einer Blog-Freigabe sichergestellt werden
- eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit (beachten Sie bitte hierzu unsere Basisvorlage)
- Beschaffung von Software: Bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen von selbst programmierter oder eingekaufter Software ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung bzw. Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
4. Angebote
- Schulungen: Erstellung barrierefreier Dokumente Bitte melden Sie Ihren Bedarf bei digitale-barrierefreiheit@uni-hamburg.de. Wir leiten es weiter an die Personalentwicklung, die kurzfristig bedarfsorientierte Schulungen organisiert.
- Beratung BITV, Leichte Sprache, barrierefreie Dokumente Bitte melden Sie sich bei digitale-barrierefreiheit"AT"uni-hamburg.de.
- Vermittlung von Dienstleistern Übersetzung in Leichte Sprache, Erstellung von Gebärdensprache-Videos, Erstellung von ePubs oder barrierefreien PDFs Bitte melden Sie sich bei digitale-barrierefreiheit"AT"uni-hamburg.de.
5. Kontakt
Giselind Werner
(Lz.: -22-)
Referatsleiterin
Tel.: +49 40 42838-2571
E-Mail: giselind.werner"AT"uni-hamburg.de
Britta Handke-Gkouveris
(Lz.: -22.4-)
Online-Redakteurin, Schwerpunkt Digitale Barrierefreiheit
Tel.: +49 40 42838-2374
E-Mail: britta.handke-gkouveris"AT"uni-hamburg.de, digitale-barrierefreiheit"AT"uni-hamburg.de