Nutzungsbedingungen
Inhalt
Das Regionale Rechenzentrum (RRZ) stellt den Beschäftigten der Universität Hamburg (UHH) den Dienst Blogfarm auf der technischen Grundlage der Open-Source-Software Wordpress zur Verfügung.
Der Dienst Blogfarm stellt eine Veröffentlichungs- und Kommunikationsplattform zum dialoggestützten Informationsaustausch in Form eines „Weblogs“ oder „Blogs“ dar.
Geltungsumfang der Nutzungsbedingungen
Die im folgenden aufgeführten Nutzungbedingungen regulieren die Nutzung des Dienstes Blogfarm und bilden die Grundlage in der Zusammenarbeit zwischen dem RRZ und den Personen oder Einrichtungen (im folgenden Blog-Verantwortliche genannt), für die auf Antrag ein Blog eingerichtet wurde.
Die Nutzungsbedingungen ergänzen die Net-Policy der UHH, die WWW- und Domain-Policy (PDF) und die Betriebsregelungen des RRZ sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen.
Die Nutzungsbedingungen können verändert werden und gelten dann sowohl rückwirkend für die bestehenden Blogs als auch für die neu beantragte Nutzung der Blogfarm nur noch in der veränderten Form. Sind Blog-Verantwortliche mit den veränderten Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, so kann die Nutzung der Blogfarm ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Inhalt des Dienstangebots
Das Dienstangebot beinhaltet die Einrichtung, die Nutzung und den administrativen Zugang zu einem Blog auf der durch das RRZ im Rahmen der Blogfarm gehosteten Blog-Software Wordpress. Der Dienst bietet die Möglichkeit zur direkten Kommentierung von Beiträgen durch Leser des Blogs, die keine Mitglieder der Universität Hamburg sein müssen.
Der Dienst dient ausschließlich zur Bereitstellung der Blog-Funktionalität. Wird diese nicht genutzt, handelt es sich um einen Webauftritt, der im zentralen WCMS Fiona zu betreiben ist.
Blog-Verantwortliche können Wordpress-Plugins oder Wordpress-Themes für ihren Blog selber installieren. Genutzt werden dürfen ausschließlich von Wordpress zertifizierte und auf dem aktuellen Patch- oder Versionsstand befindliche Plugins, die mit der sich im Einsatz befindlichen Wordpress-Version kompatibel sind. Nicht im Blog aktiv genutzte Plugins sollten aus Sicherheitsgründen deaktiviert werden.
Zugang zum Dienstangebot
Der Zugang zum Dienstangebot erfolgt auf Antrag und ist nur für Beschäftigte der Universität Hamburg möglich.
Im Rahmen des Antrags ist eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen sowie den zugrundeliegenden Bedingungen des RRZ, insbesondere der Domain- und Web-Policy, notwendig. Nach Annahme des Antrags durch Abteilung 2 der Präsidialverwaltung und des RRZ wird dem Blog-Verantwortlichen eine Zugangskennung samt Kennwort mitgeteilt. Der Blog-Verantwortliche verpflichtet sich, die genutzte Kennung Dritten nicht zugänglich zu machen und Sorgfaltspflichten für den Umgang mit Kennwörtern einzuhalten.
Ein neuer Blog wird zuerst bis zur Fertigstellung aufs Uninetz eingeschränkt eingerichtet. Nach der Fertiggestellung des Blogs wird er auf Anfrage durch die Abt. 2 der Präsidialverwaltung reviewed und danach bei Freigabe vom RRZ weltweit freigeschaltet.
Der Zugang zum Blog-Redaktions-Backend bleibt nur aus dem Uninetz möglich. Von außerhalb der UHH ist das UHH-VPN zu nutzen.
Bei der Beantragung oder später können weitere Personen benannt werden, die als technische oder redaktionelle Ansprechpartner agieren sollen. Diese Personen können Beschäftigte oder Studierende der UHH sein.
Die Verantwortlichkeit für einen Blog kann auf Antrag an andere Beschäftigte der Universität Hamburg übertragen werden.
Betrieb der Blogfarm
Das RRZ betreibt technisch und administrativ den Dienst Blogfarm auf seiner Infrastruktur und ist über die RRZ-ServiceLine Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen.
Das RRZ ist zuständig für den performanten und sicheren Betrieb des Dienstes.
Die Daten des Dienstes Blogfarm werden einmal täglich und für 30 Tage gesichert.
Patches oder Upgrades für die beteiligten Softwarekomponenten (Wordpress, Plugins, Themes) werden automatisch zentral eingespielt. Nacharbeiten, die sich aus den zentralen Updates ergeben, müssen von Blog-Verantwortlichen erledigt werden. Das RRZ spielt ohne Ankündigung in den veröffentlichten Wartungsfenstern des RRZ Patches oder Upgrades für Blogfarm-Server ein oder kündigt diese im Vorwege an, wenn sie außerhalb der Wartungsfenster stattfinden müssen. Patches oder Upgrades zum Schließen gravierender Sicherheitslücken können auch sofort und ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
Name des Blogs
Im Antrag benennen Blog-Verantwortliche einen Titel und einen Namen für den Blog. Der Titel (und Untertitel) kann nach der Einrichtung frei verändert werden, der Name ist fest. Der Blog ist dann unter name.blogs.uni-hamburg.de im Web global erreichbar.
Der beantragte Name wird durch das RRZ und Abteilung 2 der Präsidialverwaltung nach den Vorgaben der WWW- und Domain-Policy geprüft. Wird der beantragte Name abgelehnt, kann der Antrag mit einem anderen Namen erneut gestellt werden.
Auf Antrag kann Abteilung 2 der Präsidialverwaltung ebenfalls genehmigen, dass der Blog unter einer Domain in der Form name.uni-hamburg.de oder name.tld direkt erreichbar ist. Die im Folgenden genannten Vorgaben zur Verwendung, Übertragung oder Löschung des Namens gelten auch in diesen Fällen.
Gestaltung des Blogs
Blogs erhalten als Designvorgabe wahlweise entweder das „UHH-Theme“ (verpflichtend für alle nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten der UHH (TVP)) in der aktuellen Version oder ein anderes Theme, in welchem durch eine Integration des UHH-Logos die Zugehörigkeit des Blogs zur Universität ausgewiesen wird. Das UHH-Logo ist vorzugsweise im Header einzubinden, mindestens aber so, dass es auf jeder Seite sichtbar ist.
Mit anderen Einrichtungen gemeinsam betriebene Blogs verwenden das UHH-Theme und dürfen weitere Logos entsprechend der Logo-Policy führen.
Inhalte des Blogs und rechtliche Vorgaben
Ein Blog auf der Blogfarm blogs stellt einen Webauftritt der Universität Hamburg (in der Kategorie I entsprechend der WWW-Policy) dar. Veröffentlichungen auf dem Blog unterliegen somit den Regeln zur Veröffentlichung von Inhalten der Universität Hamburg. Bei Zweifeln an der Zulässigkeit zur Veröffentlichung von Inhalten ist die Beratung der Abt. 2 der Präsidialverwaltung einzuholen.
Für alle auf dem Blog veröffentlichten Inhalte (auch Kommentare von Lesern) haftet der oder die Blog-Veranwortliche(n). Im Übrigen gilt die WWW-Policy der UHH.
Sobald Blog-Verantwortliche von unzulässigen Inhalten in ihrem Blog Kenntnis erhalten, sind sie verpflichtet, für die Entfernung oder Sperrung der Inhalte Sorge zu tragen. Blog-Verantwortliche haben dies kurzfristig durch geeignete Maßnahmen (z.B. Moderation von Leser-Kommentaren) umzusetzen.
Sperre, Ausschluss, Kündigung des Dienstangebots
Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Dienstangebots Blogfarm bzw. den zugrundeliegenden Regelungen des RRZ durch Blog-Verantwortliche kann zur Sperrung des betreffenden Blogs oder zum Ausschluss vom Dienstangebot führen.
Wird die im Rahmen der Beantragung angegebene Zugangskennung gesperrt oder gelöscht, die zur persönlichen Verwendung des Dienstangebots genutzt wird, so wird auch der betreffende Blog gesperrt bzw. gelöscht.
Blog-Verantwortliche des Dienstangebots Blogfarm sind jederzeit berechtigt, die Nutzung auf eigenen Wunsch zu beenden. Das RRZ wird nach Eingang der Kündigung ggf. vorhandene Daten 30 Tage speichern und danach löschen.
Das RRZ kann das Dienstangebot einstellen, wenn geänderte rechtlichen Grundlagen einen weiteren Betrieb nicht mehr in der bisherigen Form ermöglichen, die Nutzung des Dienstes den betrieblichen Aufwand nicht mehr rechtfertigt oder technische Neuerungen einen weiteren Betrieb überflüssig machen.
Jeder Blog bekommt bei der Einrichtung eine Gültigkeit zugewiesen, die bis zum Ende des jeweiligen Folgejahres gilt. Etwa einen Monat vor dem Ablauf der Gültigkeit werden Blog-Verantwortliche per E-Mail darüber informiert und auf die Möglichkeit einer Verlängerung hingewiesen. Wird ein Blog nicht verlängert, so informiert das RRZ Blog-Verantwortliche über eine bevorstehende Sperrung des Blogs. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen keine Rückmeldung, so wird der Blog vom RRZ gesperrt.
Mehr als 3 Monate gesperrte Blogs werden vom RRZ gelöscht.
Datenschutz
Das RRZ erhebt und verarbeitet zur Erbringung des Dienstangebots die Personendaten, die im Antragsformular zum Zeitpunkt der Antragstellung abgefragt bzw. angegeben werden.
Darüber hinaus werden Bewegungsdaten der Blogfarm (Berechtigungen zum Zugang zu Räumen, letzter Login, letzte Veröffentlichung, Datum und Namen von genutzten bzw. auf die Plattform geladenen Dateien oder anderen eingestellten Inhalten) ebenfalls gespeichert.
Auf jedem Blog ist eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Werden Nutzungsdaten von Endnutzern verarbeitet (z.B. durch Einbindung einer Webtracking-Software wie Matomo), ist dies in der Datenschutzerklärung zu erläutern und den Endnutzern, sofern technisch möglich, eine Option zur Nichtverwendung der Bewegungsdaten anzubieten (OptIn, „do not track“).
Stand: 2. August 2022